Reha beantragen
Laut Sozialgesetzbuch können von berechtigten Patientinnen und Patienten Wünsche zum bevorzugten Reha-Aufenthalt geäußert werden. Ein Grund, sich für eine bestimmte Rehabilitationseinrichtung zu entscheiden, kann z. B. die persönliche Lebenssituation sein. Eine wohnortnahe Rehabilitation ermöglicht den Erhalt der sozialen Kontakte. Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus stellt die Notwendigkeit einer Anschlussrehabilitation (AHB) fest. Anschließend unterstützt Sie der Sozialdienst der Klinik bei der Antragstellung an den Kostenträger. Gleichzeitig erfolgt eine Terminabstimmung mit unserem Haus.